Gegen die verhängte Freiheitsstrafe und die Zahlung eines Schmerzensgeldes hat der Angeklagte Berufung eingelegt. Dienstag beginnt der Prozess.

Itzehoe/Kreis Pinneberg. Die 3. Kleine Strafkammer des Landgerichts Itzehoe (Kreis Steinburg) verhandelt ab Dienstag, 15. September, gegen einen 33-jährigen Angeklagten aus dem Kreis Pinneberg. Gegen ihn wird ermittelt wegen des Verdachts einer schweren Körperverletzung.

Das Amtsgericht Elmshorn hatte den Angeklagten auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 250 000 Euro an den Geschädigten verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, sodass die Berufungskammer des Landgerichts das Urteil des Amtsgerichts jetzt überprüfen muss.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der zur Tatzeit 31 Jahre alte Angeklagte soll in einer Gaststätte während eines Streits den Geschädigten mit einem zuvor zerschlagenen Glas ins Gesicht geschlagen haben. Das Glas traf das Opfer am linken Auge. Der Angriff hatte böse Folgen: Der Geschädigte - auf dem rechten Auge bereits blind - erblindete trotz ärztlicher Hilfe auch auf dem linken Auge.

Die Berufungsverhandlung beginnt um 9 Uhr voraussichtlich in Saal 13 des Landgerichts in Itzehoe am Theodor-Heuss-Platz 3.