Der 33-Jährige scheint von Alkohol und Drogen abhängig zu sein und verliert im Rausch jegliche Kontrolle.

Ellerbek/Itzehoe. Als er die Fotografen sah, versteckte Christian B. sein Gesicht unter einer Jacke. Jetzt begann vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe der Prozess gegen den 33-jährigen Feinmechaniker. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht zum 8. Februar seine Großmutter Marianne H. in Ellerbek brutal getötet zu haben.



Was sich in dem Einfamilienhaus an der Seerosenstraße tatsächlich abgespielt hat, lässt die Anklageschrift nur erahnen. Staatsanwalt Joachim Bestmann spricht davon, dass Christian B. seiner im Bett ruhenden Großmutter mehrere Faustschläge versetzte, sie würgte und drosselte. Wie schwerwiegend die körperliche Gewalt war, lässt sich daran ablesen, dass die Misshandlungen über einen Zeitraum von drei Stunden, etwa zwischen 2.10 und 5.15 Uhr, erfolgten. Und auch daran, dass die 84-jährige Seniorin eine schwere Schädelhirnverletzung erlitt, an deren Folgen sie um 8.32 Uhr im Klinikum Pinneberg verstarb. Die Ärzte hatten zwei Stunden um ihr Leben gekämpft und weitere Verletzungen im Hals-, Brust und Rumpfbereich festgestellt.


Enkel und Großmutter lebten gemeinsam in dem Haus - und hatten laut Nachbarn ein liebevolles Verhältnis. Allerdings litt der stämmige Christian B., unbemerkt von der Nachbarschaft, unter einer laut Anklage kombinierten Abhängigkeitserkrankung. So konsumierte er regelmäßig harte Alkoholika, Kokain sowie Amphetamine. In der Tatnacht stürzte er sich dann im Alkohol- und Drogenrausch wie von Sinnen auf seine demenzkranke und stark pflegebedürftige Oma.


Aufgrund der Abhängigkeitserkrankung billigt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten eine "erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit" zu. Daher lautet die Anklage nicht auf Mord, sondern lediglich auf Totschlag. Die Höchststrafe liegt damit bei 15 Jahren. Einiges wird in dem Verfahren auf die Aussage eines psychiatrischen Sachverständigen ankommen. Er muss die Frage beantworten, ob und inwieweit Christian B. schuldfähig ist - und ob von ihm eine Gefahr ausgeht. Laut Anklage sind von dem 33-Jährigen "weitere erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten" - immer dann, wenn er Alkohol konsumiert. Möglich wäre auch, dass Christian B. wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und statt ins Gefängnis dauerhaft in eine geschlossene Klinik eingewiesen wird.


Der Angeklagte kündigte gestern an, zu den Vorwürfen auszusagen. Beim nächsten Prozesstag am 17. August wird es jedoch zunächst nur um die Kindheit und die heutigen Lebensumstände des 33-Jährigen gehen. Zur Tat selbst wird der Ellerbeker erst am 27. August Stellung beziehen. Möglicherweise kann an diesem Tag auch das Urteil gesprochen werden.