"Wer schlägt muss gehen": So lautet die Kernaussage des Gewaltschutzgesetzes, das Anfang 2002 bundesweit in Kraft getreten ist. Es ermöglicht dem Opfer, nach einem gewaltsamen Übergriff allein in der zuvor gemeinsam genutzten Wohnung zu leben. Die sogenannte Wegweisung des Partners kann bis zu sechs Monate dauern und in Ausnahmefällen maximal weitere sechs Monate verlängert werden. Wichtig: Diese Anordnung trifft allein das Gericht. Ist Gefahr im Verzug, können auch Polizisten den Täter aus dem Umfeld des Opfers verweisen, bevor ein derartiger gerichtlicher Beschluss vorliegt. Eine solche Maßnahme gründet sich dann auf das Polizeirecht und nicht auf das Gewaltschutzgesetz.