Die Kripo Itzehoe fand im November vor zwei Jahren 40 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten auf seinem Rechner. Wie sie auf die Festplatte seines Computers gelangt sind - daran kann sich Ulrich Holger M. (47) nicht erinnern.

Pinneberg/Schenefeld. Er weiß nur, dass er im Alkohol-Vollrausch im Internet gesurft ist. Das Pinneberger Amtsgericht verurteilte den Schenefelder Hausmeister gestern wegen vorsätzlichen Vollrausches zu sieben Monaten Haft auf Bewährung.

Mit dem Urteil entsprach Richter Martin Rosenbaum dem Antrag von Staatsanwalt Joachim Bestmann. Das Gericht verurteilte Ulrich Holger M. jedoch nicht - wie in der Anklage verlesen - wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften, sondern weil er sich vorsätzlich in einen Vollrausch getrunken hatte, um diese Straftat zu begehen.

Ulrich Holger M., ein Mann vom Typ unscheinbarer Nachbar, hatte nachweislich unter dem Profil "Alina Jung" per Live Chat bei Windows Messenger zwischen März 2006 und November 2007 die 40 Dateien mit eindeutigen kinderpornografischen Inhalten auf seinem Rechner gespeichert. Auf die Spur war die Kripo Itzehoe durch ein Berliner Großverfahren gekommen: Internet Provider Strato hatte IP-Adressen gemeldet, die mit kinderpornografischen Darstellungen in Zusammenhang standen. Eine IP-Adresse fand die Kripo Itzehoe in Schenefeld bei Ulrich Holger M. Die Tatsache, dass sich die Daten auf seinem Computer befanden, bestritt der Vater zweier unehelicher Kinder nicht, ließ aber seinen Anwalt Ben Bartholdy immer wieder auf seine Unzurechnungsfähigkeit zur vermeintlichen Tatzeit wegen Alkoholmissbrauchs hinweisen.

Obwohl Ulrich Holger M. bereits ein Mal wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und ein weiteres Mal wegen Vergewaltigung und Missbrauchs eines Kindes Haftstrafen verbüßt hat, fiel das Urteil durch Richter Rosenbaum mild aus. Die Begründung: Der Angeklagte habe sich bereits in Therapie begeben. Zudem habe ihm seine Bewährungshelferin ein gutes Zeugnis ausgestellt. Richter Rosenbaum knüpfte die Bewährungsstrafe an Auflagen: Ulrich Holger M. muss sich während der dreijährigen Bewährungszeit einer Alkohol- sowie einer Sexualtherapie unterziehen und zudem 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. "Sie kriegen Bewährung, weil ich hoffe, dass sie noch mal die Kurve kriegen", so der Amtsrichter. "Ich bin optimistisch, dass es funktioniert".