Die alte Rellinger Stellmacherei kommt unter den Hammer. Für das Gebäudeensemble an der Einmündung Hauptstraße/Hamburger Straße ist vom Amtsgericht Pinneberg für den Mittwoch, 12. August, der Termin für die Zwangsversteigerung festgesetzt worden.

Rellingen. Damit wird das letzte Kapitel für die Häuser im Herzen Rellingens aufgeschlagen, die im Laufe der Jahre mehr und mehr verfallen sind. Gegenwärtig machen die in den 20er-Jahren errichteten Gebäude den Eindruck, als wäre bereits mit einem überdimensionalen Versteigerungshammer auf sie eingeschlagen worden. Die Beschädigungen sind so stark, dass aus dem einstigen Blickfang unweit der Rellinger Barockkirche längst ein Stein des Anstoßes geworden ist.

Ende vergangenen Jahres war nach massiven Wassereinbrüchen das Dach der teilweise noch bewohnten Schlichtunterkünfte provisorisch mit Abdeckplanen abgedichtet worden. Erst nachdem wegen heftiger Herbststürme die hässlichen Planen verrutscht waren, wurde das Dach behelfsmäßig mit einem Netzgeflecht überzogen. Zuvor hatte der Zustand des historischen Gebäudes im Bauamt und bei den Rellinger Politikern heftige Verärgerung ausgelöst.

Die drei Wohnungen der Stellmacherei befinden sich in einem jämmerlichen Zustand. Im Gutachten für die Zwangsversteigerung wird auf deutliche Wasserschäden, durchhängende Decken, Nässe- und Schimmelbildung hingewiesen.

Für das 981 Quadratmeter große Eckgrundstück wurde von den Gutachtern ein Verkehrswert von 220 000 Euro festgelegt. Eigentümer ist die Grundstücksgesellschaft Karp. Einst hatte der Projektentwickler und CDU-Kommunalpolitiker Heinz Gerhard Karp große Pläne mit dem Areal, die jedoch nie realisiert wurden. Das Zwangsversteigerungsverfahren wird von der VR Bank betrieben.

Die alte Stellmacherei ist in der Rellinger Erhaltungssatzung als erhaltenswert eingestuft. Allerdings gehen Fachleute davon aus, dass wegen des unverhältnismäßig hohen Sanierungsaufwands einem Abriss der Gebäude nichts im Wege steht.

Nach dem geltenden Bebauungsplan ist für das Stellmacherei-Areal sowohl eine gewerbliche als auch eine Nutzung für Wohnzwecke zulässig. Nach Auskunft von Bauamtsleiter Uwe Goldt hat es immer mal wieder Anfragen von Interessenten für das Grundstück gegeben.