Ende Juni hat das Landgericht Hamburg in zwei Fällen den Klagen von Lehman-Opfern stattgegeben. Betroffen waren zwei Kunden der Hamburger Sparkasse (Haspa), die jeweils 10 000 Euro eingesetzt hatten. Diese Urteile sind bisher nicht rechtskräftig und mit dem Fall des Halstenbeker nicht vergleichbar, weil die Haspa einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil vom Verkauf der Lehmann-Papiere gehabt hat. Bundesweit gibt es mehr als 10 000 Geschädigte. In wenigen Fällen haben Kreditinstitute bereits von sich aus Kunden entschädigt. Dennoch wird eine Klagewelle erwartet - jeder Fall muss einzeln entschieden werden.