Bis zum 17. Mai sollten alle Wahlberechtigten zur Europawahl ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben.

Kreis Pinneberg - Am Sonntag, 7. Juni, darf aber auch derjenige wählen, der keine Benachrichtigung bekommen oder auch nur vergessen hat, sie ins Wahllokal mitzunehmen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Wähler ins Wählerverzeichnis seiner Gemeinde eingetragen ist. Dann müsste dem Wahlvorstand der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Allen Wahlberechtigten, die bis zum Wochenende noch keine Karte erhalten haben, wird aber empfohlen, bei der zuständigen Gemeinde- oder Amtsverwaltung das Wahlrecht zu überprüfen. (pz)