Seit dem 1. Januar hat jeder Mensch mit Behinderung das Recht auf Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets.

Kreis Pinneberg - Ziel ist es dabei, dem Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung und Selbstständigkeit zu ermöglichen. Mit dem Persönlichen Budget erhält der behinderte Mensch statt einer Sachleistung einen Geldbetrag, mit dem er sich die Unterstützung, die er benötigt, selber einkaufen kann. Noch wird das Angebot von Menschen mit Behinderung jedoch eher verhalten angenommen.

Was sich genauer hinter dieser neuen Leistungsform verbirgt, will der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Schleswig-Holstein im Rahmen einer Informationsveranstaltung zusammen mit dem Fachdienst Soziales des Kreises Pinneberg am Dienstag, 12. Mai, von 19.30 Uhr an in der Kreisverwaltung Pinneberg, Lindenstraße 11, (Sitzungsräume Rosengarten und Arboretum im 7.Stock) vorstellen. Alle Interessierte sind dazu willkommen. (man)