Vor dem Schleswiger Verwaltungsgericht beginnt am 23. April der Prozess von Ex-Bürgermeister Stefan Sünwoldt gegen die Stadt Kaltenkirchen.

Kaltenkirchen/Schleswig. Er geht davon aus, dass das Abwahlverfahren gegen ihn rechtswidrig war. Sünwoldt war im Mai 2011 als erster hauptamtlicher Bürgermeister Schleswig-Holsteins von den Bürgern abgewählt worden. Ob es im mündlichen Verfahren zum Showdown mit dem amtierenden Bürgermeister Hanno Krause kommen wird, ist offen. Der Sünwoldt-Nachfolger hat sich noch nicht entschieden, ob er nach Schleswig fahren wird. Sünwoldt erhofft sich von einem Sieg vor Gericht eine Rehabilitierung und schließt nicht aus, danach auch finanzielle Forderungen geltend zu machen. Nach seiner Abwahl scheiterte Sünwoldt immer wieder bei der Suche nach einem neuen Job.

Die Stadtvertretung hatte das Abwahlverfahren nach beispiellosen Streitereien mit dem Bürgermeister eingeleitet. Hinzu kamen die immer schärfer werdende Kritik an seiner Amtsführung und der Vorwurf der mangelnden Kompetenz. Sünwoldt geht hingegen davon aus, dass die Stadtvertreter den Bürgerentscheid gegen ihn missbraucht haben, um einen missliebigen Bürgermeister loszuwerden. In einem unsachlich geführten Abwahlkampf sei es zu Wählertäuschungen gekommen. Vor wenigen Wochen war Sünwoldt bei Politik und Verwaltung mit der Idee gescheitert, ihm Zuschüsse bei der beruflichen Wiedereingliederung in Höhe von 20.000 Euro zu zahlen. Er argumentierte, dass sich die Investition für die Stadt lohnen könnte. Finde er einen neuen Job, würden keine Pensionszahlungen mehr anfallen. Derzeit zahlt die Stadt rund 3000 Euro pro Monat.