27 Jahre alter Wiederholungstäter kommt mit Bewährungsstrafe und gemeinnütziger Arbeit davon

Norderstedt. Erst Anfang dieses Monats wurde Hasan Z., 27, aus Hamburg vom Amtsgericht in St. Georg zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er im Oktober vergangenen Jahres zum wiederholten Mal ohne Führerschein am Steuer eines Wagens erwischt worden war. Nun sitzt er erneut wegen dieses Deliktes auf der Anklagebank, diesmal ist das Norderstedter Amtsgericht zuständig.

Es geht um eine Tat aus dem Dezember 2013, als der Angeklagte mit einem Wagen auf der Poppenbütteler Straße in Norderstedt in eine Verkehrskontrolle geriet. Er behauptete damals, einen Führerschein zu besitzen und legte einige Tage später auf dem Polizeirevier eine griechische Fahrerlaubnis vor, die sich als gefälscht entpuppte. Diese Dreistigkeit bescherte dem Angeklagten bereits eine Geldstrafe wegen Urkundenfälschung.

„Ich habe in Griechenland im Urlaub im August 2007 den Führerschein gemacht“, behauptet der Angeklagte und ergänzt, er habe nicht gewusst, dass das Dokument nicht gültig sei.

Der Norderstedter Amtsrichter Jan Buchert glaubt dem Angeklagten kein Wort, zumal dieser im September 2007, als er ebenfalls ohne Führerschein am Steuer saß, nichts von diesem griechischen Führerschein erwähnt hatte.

Insgesamt viermal wurde der Angeklagte schon wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Seine Beteuerungen, er habe sein Leben geändert und stehe kurz vor einer Verheiratung überzeugen den Richter, der eine Gefängnisstrafe in Erwägung zieht, ebenfalls nicht. Im November 2011 hatte der zurzeit arbeitslose Mann nämlich in der Gerichtsverhandlung auch behauptet, kurz vor einer Eheschließung zu stehen, die sein Leben verändern werde.

Das Argument des Verteidigers, der Angeklagte werde erst straffrei leben, wenn ihm endlich das Absolvieren der Fahrprüfung gestattet werde, er also keine entsprechende Sperre erhalte, findet bei Richter Buchert auch kein Gehör. Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handele es sich schließlich nicht um Kavaliersdelikte, sondern um gravierenden Straftaten, betont der Norderstedter Jurist.

Dennoch lässt er es in seinem Urteil noch einmal bei einer Bewährungsstrafe bewenden, diese fällt allerdings hart aus: Mit der vom Amtsgericht St. Georg ausgesprochenen Freiheitsstrafe wird eine Gesamtstrafe von acht Monaten gebildet. Drei Jahre erhält der Angeklagte Zeit, sich zu bewähren, indem er sich straffrei verhält, ansonsten droht ihm ein sofortiger Widerruf der Bewährung, wie ihm der Richter unmissverständlich verdeutlicht.

Dass der Angeklagte einen eigenen Führerschein erlangen kann, rückt wieder in weite Ferne, da der Angeklagte außerdem eine Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis von anderthalb Jahren erhält. Zusätzlich brummt der Richter dem Angeklagten 200 Stunden gemeinnützige Arbeit auf.