Angeklagter 43-jähriger Gerpstbaumeister zieht Einspruch zurück und akzeptiert Strafe von 1500 Euro. Doch ob er seinen Führerschein zurückbekommt, ist fraglich.
(mak)
Angeklagter 43-jähriger Gerpstbaumeister zieht Einspruch zurück und akzeptiert Strafe von 1500 Euro. Doch ob er seinen Führerschein zurückbekommt, ist fraglich.
(mak)
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen