Amtsgericht verurteilt ehemaligen Henstedt-Ulzburger Bürgermeister wegen Betrugs

Henstedt-Ulzburg. Das Amtsgericht Norderstedt hat Torsten Thormählen zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt. Richter Jan Willem Buchert sah es als erwiesen an, dass sich der frühere Bürgermeister von Ellerau und abgewählte Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg wegen Betrugs in zwei Fällen strafbar gemacht hat. Die Verfehlungen rühren von Thormählens Tätigkeit als Vorsitzender der Kommunalbetriebe Ellerau her – dieses Amt hatte er neben seinem Job als Verwaltungschef inne. Für diese Arbeit kassierte Thormählen pro Monat 400 Euro an Aufwandsentschädigung, nochmals 400 Euro als Ausfallpauschale und 1500 Euro als Berater. Aber: Als er nach der Verwaltungsfusion zwischen Ellerau und Norderstedt als Stadtrat ins Nordersetdter Rathaus wechselte, gab er nur die 400 Euro Aufwandsentschädigung für sei Amt als KBE-Vorsitzender an. Die anderen Nebeneinkünfte habe er nur unvollständig angegeben, stellte der Amtsrichter fest, sodass es sich um Betrug wegen Unterlassung handele.

Dadurch sei der Stadt ein Schaden von mehr als 50.000 Euro entstanden. Thormählen hätte die Einnahmen aus seiner Beratertätigkeit und die Ausfallpauschale abzüglich eines Freibetrags von 5500 Euro im Jahr an die Stadt abführen müssen.

Auch nach der Wahl zum Bürgermeister von Henstedt-Ulzburg gab er zunächst nur die Tätigkeit als KBE-Vorsitzender an. Der Richter warf dem Angeklagte Verschleierungstaktik vor und stützte den Vorwurf im Wesentlichen auf die Aussage der zuständigen Sachbearbeiterin im Norderstedter Rathaus, Tatjana Rinke-Möllers. Sie hatte, nachdem Thormählen am 1. September 2009 zum Stadtrat gewählt worden war, Anfang November Kontakt mit ihm aufgenommen und sich als zuständige Personalsachbearbeiterin vorgestellt. „Dabei brachte Herr Thormählen das Gespräch auch sehr schnell auf seine Nebentätigkeiten“, sagte die Zeugin. Er habe ihr vom KBE-Vorsitz und der Aufwandsenschädigung berichtet und hinzugefügt, dass er sich als Berater selbstständig machen, pro Woche sechs bis acht Stunden investieren, zwei bis drei Unternehmen beraten und 1500 Euro pro Monat nebenbei verdienen wolle.

„Mit keinem Wort hat er allerdings die Firma Inova 2000 erwähnt“, sagte Rinke-Möller. Diese Firma, die der ehemalige büroleitende Beamte im Ellerauer Rathaus und KBE-Prokurist Klaus Lange 1999 gegründet hatte, beriet wiederum die KBE und somit eine Anstalt öffentlichen Rechts. Durch diese Konstruktion floss das Geld für die Beratung nicht direkt von der KBE, sondern über die Inova 2000. Der Amtsrichter ging davon aus, dass Thormählen auf diesem Weg Einkünfte an seinem Dienstherren, der Stadt Norderstedt, vorbeileiten wollte. „Er wusste um die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens“, sagte Buchart.

Ihm sei durch die Aussagen von Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote, der ehemaligen Hauptamtsleiterin Siegried Becker und der zuständigen Personalsachbearbeiterin klar gerworden, dass im Norderstedter Rathaus die Inova-Konstruktion nicht bekannt war – die Verteidigung hatte behauptet, dass „im Norderstedter Rathaus jeder darum wusste“. Verteidiger Michael Gubitz plädierte auf Freispruch. Die Anzeige der Nebetätigkeit als wesentliches Dokument fehle in der Personalakte und sei nicht mehr aufzufinden. „Das ist wie ein Mord ohne Leiche. Wir wissen doch gar nicht genau, was drin steht, unterstellen jetzt aber, dass etwas unterlassen wurde.“ Zudem habe sein Mandant ja wahrheitsgemäß angegeben, dass er eine Nebentätigkeit für 1500 Euro ausüben wolle.

Im Fall von Henstedt-Ulzburg warf der Amtsrichter Torsten Thormählen Unterlassung durch aktives Tun vor, ein Vorwurf, der schwerer wiegt als das bloße Unterlassen wie bei der Stadt Norderstedt.

Strafmindernd wirke allerdings, dass Thormählen sich einsichtig gezeigt und den Schaden von sich aus beglichen habe. Hinzu komme, dass er seine Existenz und seinen guten Ruf stark beschädigt und einen guten Posten verloren habe. Unklar ist noch, ob die Verteidigung in die Revision geht.