In der für ganz Schleswig-Holstein gültigen Entschädigungssatzung sind Höchstsätze für die Entschädigungszahlungen an Bürgervorsteher, Stadtpräsidenten und Amtsvorsteher geregelt. Die Höhe der Bezüge hängt dabei von der Einwohnerzahl des Ortes ab: Bis 10.000 Einwohner können demnach 345 Euro gezahlt werden; bis 20.000 Einwohner sind es 480 Euro im Monat. Viele Gemeinden und Städte legen zudem entweder einen Anteil des Höchstsatzes, oder aber eine bestimmte Summe unterhalb des Höchstsatzes fest.

In Bad Bramstedt (13.835 Einwohner) bekommt Annegret Mißfeldt 360 Euro monatlich. In der Kategorie bis 30.000 Einwohner liegt der Höchstsatz bei 545 Euro. Sowohl Kaltenkirchen mit knapp über 20.000 Einwohnern, als auch Henstedt-Ulzburg mit mehr als 27.000 Einwohnern fallen in diesen Bereich. Kaltenkirchens Bürgervorsteherin Elke Adomeit erhält 442 Euro im Monat, in Henstedt-Ulzburg bekommt der Bürgervorsteher, obwohl der Ort mehr Einwohner hat, 375 Euro.

Kathrin Oehme könnte als Stadtpräsidentin von Norderstedt bis zu 891 Euro monatlich erhalten. Im Ortsrecht ist jedoch festgelegt, dass sie nur 90 Prozent des Höchstsatzes, also 801,90 Euro, erhält.