Mit diesem Modell wollte Henstedt-Ulzburg junge Familien mit Kindern in den Ort holen. Der damalige Bürgervorsteher Joachim Süme (CDU) hatte sich diese Regelung ausgedacht.

Henstedt-Ulzburg. Das Modell galt einst als richtungsweisend in Norddeutschland, jetzt rudert die Gemeinde zurück. Zinszuschüsse für junge Familien mit Kindern wird es in Henstedt-Ulzburg im kommenden Jahr nicht mehr geben. Angesichts der derzeitgen Finanzsituation erscheint es der Mehrheit in der Gemeindevertretung (WHU, SPD und FDP) als nicht mehr opportun, freiwillig Geld unter die Leute zu bringen, ohne dafür einen sofort sichtbaren Nutzen zu haben.

Vor zwei Jahren hatte die CDU mit ihrem Vorschlag für Aufsehen gesorgt. Für den erstmaligen Erwerb von Wohnungseigentum sollten junge Familien mit Kindern von der Gemeinde einen Zinszuschuss über fünf Jahre kassieren. Auf diese Weise sollte zum einen für den Zuzug junger Familien geworben werden, andererseits sollte junge Familien das Bleiben schmackhaft gemacht werden. Einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Gemeinden wollte Henstedt-Ulzburg damit erreichen. In Zeiten der allgemeinen Überalterung der Bevölkerung erschien das den Politikern als wichtig. Sie setzten dieses zukunftsweisende Signal mit den Stimmen fast aller Gemeindevertreter. Der damalige Bürgervorsteher Joachim Süme (CDU) hatte sich dieses Modell ausgedacht.

Die Begeisterung für dieses Modell war offenbar groß. Bis jetzt sind genau 91 Anträge eingegangen, 74 wurden bewilligt, neun werden noch bearbeitet, acht Antragssteller müssen ihre Antragsunterlagen noch vervollständigen. 225 708,89 Euro hat die Gemeinde Henstedt-Ulzburg bisher an Zinszuschüssen gezahlt, davon rund 29 000 Euro in diesem Jahr. Diese Leistung der Gemeinde ist freiwillig, einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Zweifel an dieser Regelung sind inzwischen nicht nur wegen der schlechten Haushaltslage der Gemeinde entstanden, sondern auch wegen grundsätzlicher Erwägungen. Die Verwaltung verweist auf den Artikel drei des Grundgesetzes, nachdem alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind. Gleiche Sachverhalte müssten deshalb gleich behandelt werden, eine Ungleichbehandlung könne nur durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt werden. Dass die Zahlung von Zuschüssen an junge Familien dem Gleichheitsgrundsatz eventuell widerspricht, ist vor zwei Jahren allerdings niemandem aufgefallen. Selbst dem damaligen Bürgermeister offenbar nicht: Volker Dornquast ist immerhin Jurist. Die Mehrheit der Gemeindepolitiker vertritt die Ansicht, dass eine solche Regelung derzeit nicht in die politische Landschaft passt. Angesichts knapper Kassen müssen in Henstedt-Ulzburg überall heftige Abstriche gemacht werden. Die bisher bewilligten und zur Bewilligung anstehenden Zinszuschüsse sollen allerdings noch ausgezahlt werden, ansonsten wird die Wohnraumförderung zum Jahresende gestrichen.

Der "Vater" der Richtlinie ärgert sich: Joachim Süme glaubt, dass die Gemeinde eine Chance vergibt, sich als familienfreundlich zu positionieren. Er bedauert die Entscheidung der Gemeindevertretung. Sein Rückzug aus der aktiven Kommunalpolitik zum Jahresende hat nach eigenen Angaben mit dieser Entscheidung aber nichts zu tun.