Wanja S. aus Schackendorf muss mit einer Sozialhilfe von monatlich 160 Euro auskommen - trotzdem beauftragte er eine Bekannte Ende 2008, für ihn sieben Handys zu bestellen, von denen er angeblich fünf verschenkte.

Kreis Segeberg. Bei der Telefongesellschaft fielen außergewöhnlich hohe Gebühren durch Auslandstelefonate auf, weshalb Wanja S. zu einer Vorauszahlung aufgefordert wurde, was er nicht konnte. Der Schaden durch die nicht bezahlten Rechnungen und Telefongebühren beläuft sich auf 3800 Euro. Was folgte, war eine Strafanzeige wegen Betruges und ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg.

Wortreich beschreibt der aus Aserbaidschan stammende Mann, der seit 2002 in Deutschland lebt, wie schlecht es den Armeniern in Russland nach dem Zerfall des Landes gegangen sei. Nach Deutschland sei er gekommen, um seine Kinder zu suchen, die seine Frau hierher mitgenommen habe. Die Kinder hat er noch nicht gefunden, dafür eine neue Lebensgefährtin, die für ihn die Handys orderte.

Richterin Anja Fischer-Löwisch weist den Angeklagten darauf hin, dass die Verträge unter seinem Namen liefen und er den Empfang der Handys quittierte. Die Ausreden des Angeklagten nützen also nichts, weshalb er sich aufs Herumjammern verlegt, er habe sich darauf verlassen, dass die Bekannten, denen er die Handys schenkte, die Gebühren bezahlen würden.

Letzen Endes hat der in einem Wohnheim lebende Angeklagte wohl eingesehen, dass er die Angelegenheit auf "seine Kappe nehmen" muss und hat immerhin schon begonnen, von seinem wenigen Geld die Handyschulden ratenweise abzutragen. Die Richterin verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 600 Euro, die er ebenfalls in Raten abzahlen darf.