Liselotte Reiszner hat lange gekämpft, jetzt hat sie aufgegeben.

Norderstedt. Die Hausbesitzerin aus Henstedt-Ulzburg bekommt keine Steuer-Rückerstattung für das Legen eines Hauswasseranschlusses vom Anbieter Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen/Henstedt-Ulzburg (wir berichteten). Nach Rücksprache mit ihrer Anwältin sieht sie keine Chance, die zuviel berechnete Steuer zurückzubekommen.

Während die Stadtwerke Norderstedt und Kaltenkirchen die nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 8. Oktober 2008 für die Jahre 2000 bis 2008 zu viel berechnete Umsatzsteuer erstatten, sehen der Zweckverband und der Eigenbetrieb Wasserversorgung des Amtes Kisdorf aus rechtlichen und formalen Gründen keine Möglichkeit einer Rückzahlung. "Henstedt-Ulzburg ist leider nicht bürgerfreundlich", sagt Reiszner. Sie verzichtet auf eine Klage und rät betroffenen Hausbesitzern, das Geld für einen Anwalt zu sparen.