Jetzt bekam der 29-Jährige eine Bewährungsstrafe und muss eine Therapie machen, da er offenbar an einer Persönlichkeitsstörung leidet.

Norderstedt/Kaltenkirchen. Seit neun Jahren steht Andreas F. (29) aus Hamburg immer wieder wegen Betruges vor dem Strafrichter, weil er es nicht lassen kann, im großen Stil einzukaufen - allerdings weist sein Konto nichts als Schulden auf. Der Medienberater bezahlte regelmäßig mit ungedeckten oder entwendeten Kreditkarten. Andreas F. häufte durch unbezahlte Rechnungen und Strafverfahren Schulden in Höhe von rund 65 000 Euro an.

Vier Jahre saß er in der JVA Fuhlsbüttel bis April 2008, aber schon im Juli 2008 ging der junge Mann wieder auf Einkaufstour: Einen Stuhl und eine Wohnlandschaft im Wert von 554 Euro bezahlte F. bei Dodenhof in Kaltenkirchen mit ungedeckter EC-Karte, am nächsten Tag kaufte er dort noch eine Jacke für 299 Euro auf die gleiche Weise.

Im Oktober 2008 holte F. weitere vorbestellte Möbel im Wert von 675 Euro bei Dodenhof ab, wobei die Mitarbeiter ihn freundlich darauf hinwiesen, er möge für eine Kontodeckung sorgen. Andreas F. kümmerte sich nicht darum und wurde wegen Betruges angezeigt und schließlich angeklagt, denn offensichtlich hatte er nie die Absicht, seine Einkäufe bei Dodenhof zu bezahlen, darauf wartet das Möbelhaus bis heute. Vor dem Amtsgericht in Norderstedt tritt der Angeklagte wie ein "Häufchen Elend" auf. Er ist angespannt, weil seine Freundin am selben Morgen mit frühzeitigen Wehen in ein Krankenhaus kam.

Der Angeklagte gibt die Taten zu, er hat mit Mahnschreiben der Firma Dodenhof gerechnet und meinte, die Rechnungen dann in Raten abtragen zu können, Schreiben von Dodenhof haben ihn aber wegen einer falschen Anschrift nicht erreicht.

In der Haft sei bei einer Therapie eine Persönlichkeitsstörung bei ihm festgestellt worden, berichtet der Angeklagte. Seine Eltern hätten selten für ihn Zeit gehabt und ihn statt mit Zuwendung mit materiellen Dingen überhäuft, das Abitur auf einer Privatschule schaffte F. nicht, immerhin beendete er eine Lehre als Speditionskaufmann und hat eine feste Arbeitsstelle.

Wenn er einkaufe, fühle er sich glücklich, erklärt Andreas F. Als Richter Reinhard Leendertz die von der Verteidigerin angeregte Bewährungsstrafe kategorisch ablehnt, beantragt die Anwältin, ein Gutachten zur Schuldfähigkeit einzuholen. Die unkontrollierten Einkäufe geschehen angeblich in einem Zustand verminderter Steuerungsfähigkeit. Richter Leendertz ist davon nicht überzeugt - insbesondere, weil der Angeklagte eine Therapie ohne Ergebnisbericht eines Arztes abbrach.

Nach längerer Diskussion lässt sich der Richter durch die Argumente der Verteidigung umstimmen: Er sieht ein, dass sich der Angeklagte, der seit über einem Jahr keine Straftat beging und jetzt Vater wird, im Gefängnis nicht bessern wird.

Da Andreas F. erkannt hat, dass sein Verhalten nicht normal ist und er eine Therapie braucht, verurteilt ihn der Richter zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung - mit der Auflage, eine stationäre Therapie zu absolvieren. Bei Abbruch wird Andreas F. wieder im Gefängnis landen.