Im Januar 2008 legte der tablettensüchtige Sebastian A. (25) aus Wahlstedt in zwei Segeberger Apotheken ein gefälschtes Rezept vor, um an ein Betäubungsmittel zu kommen.

Bad Segeberg. Es klappte in beiden Fällen nicht, denn in beiden Apotheken wurden die Angestellten misstrauisch - Sebastian A. ergriff die Flucht ohne Tabletten.

Wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz stand Sebastian A. Anfang des Jahres vor dem Amtsgericht in Bad Segeberg. Der gelernte Krankenpfleger hatte Glück: Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 1000 Euro eingestellt.

Da der Angeklagte in der Folgezeit nur 340 Euro bezahlte, wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht jetzt neu aufgerollt. Sebastian A. räumt ein, dass er bei der ersten Gerichtsverhandlung in dieser Sache seine Tablettensucht geleugnet habe. Kurz nach der Verhandlung fand seine Ehefrau zu Hause sein "Medikamentenvorratslager". Der Angeklagte musste sich selbst und seiner Frau seine Sucht eingestehen. Als seine Frau mit einer Trennung und damit, dass er sein zweijähriges Kind nicht mehr wiedersehen werde drohte, habe er sich zu einer längeren Therapie entschlossen. Er verlor seine Arbeit als Krankenpfleger und habe hohe Schulden.

Zu der Tat erklärte der Angeklagte, im Krankenhaus hätten mengenweise gestempelte Rezepte herumgelegen, die er sich genommen, ausgefüllt und mit falschem Namen unterschrieben habe. Auch am Medikamentenschrank habe er sich öfter für den eigenen Bedarf bedient.

Um der Versuchung zu entgehen, möchte Sebastian A. eine Umschulung machen und nicht mehr im Krankenhaus arbeiten. Hellhörig wird Richter Florian Wüllenkemper, als der Angeklagte erwähnt, er bekomme 1000 Euro Arbeitslosengeld. Denn davon hätte er eigentlich die Geldstrafe bezahlen können. Der redegewandte junge Mann erläutert daraufhin, dass seine Schulden unter anderem durch den Kauf einer Eigentumswohnung entstanden seien. Der Richter hält eine erneute Verfahrenseinstellung eigentlich für ausgeschlossen, weil der Angeklagte die ganze Sache auch sehr locker zu nehmen scheint. "Das ist hier keine Spaßveranstaltung", weist der Staatsanwalt den Angeklagten zurecht.

Am Ende erhält Sebastin A. doch noch einmal die Chance, ohne Vorstrafe zu bleiben: Das Verfahren wird erneut eingestellt, diesmal mit der Auflage, dass der Angeklagte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leistet. Die Medikamentenabhängigkeit sei die Wurzel für die privaten und finanziellen Probleme des Angeklagten, so der Richter.