Christine B. (42) aus Norderstedt hatte im August 2008 mit zwei Freundinnen die Nacht durchgefeiert und getrunken. Am Morgen fühlte sie sich fit genug, eine der Freundinnen mit dem Auto nach Hause zu fahren.

Norderstedt. Doch auf dem Rückweg passierte es: Sie rammte an der Dietrich-Bonhoeffer-Straße in Norderstedt mit ihrem Wagen zwei am Straßenrand geparkte Autos - und fuhr einfach weiter. Um 8 Uhr klingelte die Polizei bei Christine B. an der Tür, die entnommene Blutprobe ergab einen Wert von 1,65 Promille.

Christine B. saß jetzt wegen der Trunkenheitsfahrt und Unfallflucht auf der Anklagebank des Amtsgerichtes in Norderstedt. Die Angeklagte hat angeblich den Unfall nicht bemerkt und kann sich nur noch daran erinnern, dass sie ihre Freundin nach Hause fuhr. Wie sie selbst bei sich in die Tiefgarage kam, weiß sie nicht.

Richterin Katrin Thron fällt es schwer, die Aussage zu glauben, dass die Angeklagte den Unfall nicht bemerkt haben will. Es muss ganz schön gekracht haben, denn der Schaden an den Fahrzeugen belief sich auf rund 5000 Euro.

Auch der angebliche "Filmriss", auf den sich die Angeklagte beruft, ist für die Richterin kaum nachzuvollziehen. Laut Arztbericht erschien die Angeklagte nämlich an dem Unfallmorgen trotz des hohen Promillewertes sehr klar, hatte einen sicheren Gang und eine deutliche Aussprache. Die Promillezahl sei ein "stolzer Wert, da steht nicht mehr jeder gerade - und das ist kein Lob", so die Richterin, Christine B. müsse im Umgang mit Alkohol ziemlich trainiert sein.

Die Angeklagte gibt zu, sehr gerne Wein zu trinken. An jenem Abend habe jemand zusätzlich Champagner ausgegeben, aber keine harten Sachen, betont sie. Bei ihrem damaligen Lebensgefährten, der schon tagsüber trank, sei sie inzwischen ausgezogen, der Abend habe ihr Leben verändert. Sie trinke wesentlich weniger und sei sicher, dass sich so etwas nicht wiederholen werde. Die gelernte Arzthelferin, die jetzt bei Penny arbeitet, verzichtet schon seit einem Jahr auf ihren Führerschein.

Das Urteil der Richterin lautet auf 675 Euro Geldstrafe und eine weitere Führerscheinsperre von drei Monaten, auch die an den Fahrzeugen verursachten Schäden muss die Angeklagte in Raten abzahlen.