Stell dir vor, du hast einen endderben Song geschrieben, oder du hast einen krassen Film gedreht oder ein Hammerteil von einem Buch geschrieben und glaubst, du wirst jetzt reich und berühmt.

Das mit dem berühmt könnte vielleicht hinhauen - aber reich wirst du vielleicht nicht. Weil alle deinen endderben Song, deinen krassen Film oder das Hammerteil von einem Buch einfach runterladen und keinen Cent dafür abdrücken. Sich einfach das "geistige Eigentum" von Autoren aus dem Internet zu "ziehen" - das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht und damit kriminell.

So lange gibt es dieses Recht am "geistigen Eigentum" noch gar nicht. In der Antike war es zum Beispiel völlig in Ordnung, ein Buch einfach abzuschreiben, aber der Diebstahl eines Buches war ein Verbrechen. Mit der Erfindung des Buchdrucks (um 1440) wurde es einfacher, Kopien eines Werkes in größeren Mengen herzustellen. Dem Autor stand immer noch kein "Urheberrecht" zur Seite. Er musste froh sein, wenn sein Werk nicht nur gedruckt wurde, sondern der Drucker beziehungsweise Verleger ihm etwas für das Manuskript zahlte. Erstmals wurde im 18. Jahrhundert über die Rechte an geistigen Leistungen nachgedacht. Ein englisches Gesetz von 1710, das sogenannte Statute of Anne, erkannte als erstes ein ausschließliches Vervielfältigungsrecht der Autoren an, die es dann an die Verleger abtraten. Im Dritten Reich unter Diktator Adolf Hitler galt der Urheber lediglich als "Treuhänder des Werks" für die Volksgemeinschaft. Erst am 6. September 1952 wurde in Genf das Welturheberrechtsabkommen beschlossen. Das heute noch gültige deutsche Gesetz über Urheberrecht wurde am 9. September 1965 verkündet.

Wenn euch also demnächst eine illegale Kopie in die Hände fällt, denkt daran: Hinter jedem Werk steht ein Mensch, der seine Leistung gebracht hat und nun sein Geld damit verdienen will.