Auf der Anklagebank des Schöffengerichts in Norderstedt sitzt der Friseur Martin W. (22) aus Hamburg. Er soll einer Minderjährigen Drogen gegeben haben.

Norderstedt. Ein Verbrechen, das nach dem Betäubungsmittelgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet wird.

Martin W. legt ein Geständnis ab. Er erzählt, dass er mit der 17-jährigen Jana S., die als Auszubildende im selben Friseursalon wie er gearbeitet hat, im November des letzten Jahres in Norderstedt Werbungsblätter verteilt hat.

Auf einer Parkbank legten die beiden jungen Leute eine Pause ein, in der sich der Angeklagte einen Joint mit Marihuana drehte. Jana S. fragte, ob sie mal probieren dürfe und habe dreimal an der Zigarette gezogen.

Als sie weitergingen, merkte der Angeklagte, dass es Jana S. schlecht ging. Sie musste sich übergeben, sackte zusammen und war nicht mehr ansprechbar. In Panik rief der Angeklagte die Freundin von Jana S. an, die einen Krankenwagen alarmierte. Jana S. kam ins Heidberg-Krankenhaus. Das "Opfer" Jana S. wird als Zeugin vernommen und überrascht alle Anwesenden mit der Aussage, sie selbst habe das Rauschgift gekauft, der Angeklagte habe nur den Joint "gebaut". Bei der Polizei hatte sie gesagt, sie hätte noch nie Drogen genommen, der Angeklagte hätte ihr den Joint gegeben - aber nur, weil ihre Mutter bei der Vernehmung dabei gewesen sei. Der Angeklagte meldet sich zu Wort und widerruft sein Geständnis, er habe Jana S. schützen und die Tat auf sich nehmen wollen.

Als der Staatsanwalt Jana S. in die Mangel nimmt, stellt sich heraus, dass sie von Drogen keine Ahnung hat: Sie weiß nicht mehr, wo sie das Rauschgift gekauft hat oder wie es verpackt war. Auch mit den Preisen kennt sie sich nicht aus, sie meint, für 10 Euro habe sie zehn Gramm Marihuana bekommen, üblicherweise erhält man für den Preis circa ein Gramm.

Offensichtlich deckt Jana S. den Angeklagten. Umgekehrt ist das wohl nicht der Fall: Der Angeklagte wechselt kein Wort mit Jana S., im Zuschauerraum sitzt seine jetzige Freundin. Der Angeklagte wird freigesprochen.

Richter Leendertz begründet, dass eine Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Anklage bestehe, aber aufgrund des widerrufenen Geständnisses gebe es letzte Zweifel. Erleichtert verlässt Martin W. den Gerichtssaal und schließt seine Freundin in die Arme.