Ausgerechnet unter einem großen Rauchverbotsschild im Norderstedter Herold-Center an der U-Bahnstation Garstedt stand Claus B. im August des vergangenen Jahres mit einigen Kumpels.

Norderstedt. Mit ihnen zusammen rauchte und trank der 36-Jährige Bier.

Der Wachmann Mehmet J.(31), der in dem Einkaufszentrum arbeitet, bat die Gruppe, zum Rauchen und Trinken nach draußen zu gehen.

Claus B. pöbelte ihn an, nannte ihn "Schweinegesicht", und in Anspielung auf die türkische Herkunft des Wachmannes forderte er ihn auf, zu Allah zu beten und sie in Ruhe zu lassen.

Wegen der letzten Bemerkung wurde Claus B. nicht nur wegen Beleidigung, sondern darüber hinaus auch wegen Volksverhetzung angeklagt. Im Prozess vor dem Amtsgericht Norderstedt behauptet Claus B., der Wachmann habe ihn im Herold-Center angegriffen und gewürgt.

Der bullige Mann mit rasiertem Kopf fühlt sich im Recht, denn im Bereich des Bahnhofs sei der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) zuständig und nicht ein Wachmann des Einkaufszentrums. Dass er trotz Verbotes geraucht habe, das, so der Angeklagte, sei ja wohl kein Verbrechen.

Claus B. zeigte den Wachmann wegen Körperverletzung an und empört sich darüber, dass das Verfahren eingestellt wurde, während gegen ihn verhandelt wird.

Der Wachmann Mehmet J. gibt in seiner Zeugenaussage an, den Angeklagten zwar angerempelt zu haben, als er sich weigerte, das Herold-Center zu verlassen, er habe ihn aber nicht gewürgt. Sein Kollege, der ihm zu Hilfe kam, bestätigt diese Aussage, ebenso wie ein als Zeuge vernommener Passant, der die ganze Sache beobachtet hatte. Danach gingen die Aggressionen eindeutig von der Gruppe um den Angeklagten aus, die auch weiter pöbelte, als die Polizei eingriff.

Richter Reinhard Leendertz verurteilt den arbeitslosen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 500 Euro.

Der Angeklagte bleibt uneinsichtig: "Ich bin der Geschädigte. Ich werde auf jeden Fall dagegen angehen", lautet sein Schlusswort vor dem Amtsgericht.