Über eine gemeinsame Bekannte lernte das Ehepaar P. aus Norderstedt den Tiefbauarbeiter Torsten S. (41) kennen. Er soll ihnen die Grundstückseinfahrt pflastern.

Norderstedt

Torsten S. begann im Jahr 2006 mit der Arbeit, aber schon nach kurzer Zeit kam es zum Streit. Andreas P. (45) gab Torsten S. 400 Euro und beauftragte eine andere Firma.

Torsten S. war der Meinung, dass ihm noch mindestens das Doppelte an Lohn für seine Arbeit zustünde. Er begann, seine ehemaligen Auftraggeber mit Anrufen zu terrorisieren. Im Abstand von einigen Wochen rief er an, sprach mit Karmen P. (44) oder hinterließ Drohungen und Beschimpfungen auf dem Anrufbeantworter. Schließlich zeigten ihn die Eheleute P. an. Torsten S. musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Norderstedt wegen Erpressung verantworten.

Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Das Ehepaar P. erzählt, der Angeklagte habe gedroht, sie wegen Schwarzarbeit anzuzeigen. Karmen P. spielt dem Gericht den Mitschnitt eines Anrufes vor: "Dein Macker kriegt beim Osterfeuer von meinen Leuten eins auf die Fresse," dröhnt es durch den Gerichtssaal. "Das war noch ein freundlicher Anruf," sagte Karmen P.

Im Februar 2008 drohte S., er werde zwei Albaner vorbeischicken, um sein Geld abzuholen. Karmen P. bekam Angst, noch jetzt ist sie sehr aufgewühlt. Kurze Zeit später kamen zwei südländisch aussehende Männer im Auftrag des Angeklagten, um das Geld abzuholen. Die Männer seien aber freundlich gewesen und wieder gegangen. Mehrfach habe sie die Polizei um Hilfe gebeten - vergeblich.

Gegen Ende der Verhandlung nimmt der Angeklagte doch noch Stellung zu den Vorwürfen. Er gibt zu, alle drei Monate gehäuft bei Familie P. angerufen zu haben. Nach wie vor meint er, noch Geld zu kriegen.

"Wir leben nicht im wilden Westen, vermeintliche Forderungen muss man anders durchsetzen," so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, in dem er 500 Euro Geldstrafe beantragt.

Da der Angeklagte nicht vorbestraft ist und unklar blieb, ob seine Arbeit angemessen entlohnt worden ist, verurteilt ihn Richter Reinhard Leendertz zu einer milden Geldstrafe von 300 Euro.