Zdzislaw P. hatte den Wagen in Kisdorf aufgebrochen, um ihn in seinem Heimatland zu verkaufen.

Bad Segeberg

Der Kraftfahrer Zdzislaw P. (32) aus Posen war auf Arbeitssuche, als er im April des vergangenen Jahres in Richtung Dänemark unterwegs war. Auf der Fahrt erfuhr der Pole, dass aus dem Job in Dänemark nichts wird, dann ging auch noch sein Auto kaputt. In der Gemeinde Kisdorf entdeckte der junge Mann einen Transporter, den er kurz entschlossen aufbrach, um ihn in seinem Heimatland zu verkaufen.

Daraus wurde allerdings nichts, weil Zdzislaw P. auf der Autobahn 20 hinter dem Steuer des gestohlenen Wagens einschlief und ungebremst auf einen vor ihm fahrenden Lastkraftwagen krachte. Wegen schweren Diebstahls und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr saß er nun auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Bad Segeberg.

Über eine Dolmetscherin teilt der Angeklagte auf Polnisch wortreich mit, dass ihm die ganze Sache leid tue, es sei eine Riesendummheit gewesen. Schwer glauben kann man dem sympathisch wirkenden jungen Mann, dass er keinen Diebstahlsvorsatz hatte, denn er brach den gestohlenen Pkw mit Spezialwerkzeug auf, das er mitführte und wusste genau, dass der Transporter in Polen viel Geld einbringen würde, wie er selbst erzählt.

Nach der Tat habe er große Angst gehabt und nur noch gedacht: "Schnell weg nach Polen", erzählt der Angeklagte, der allerdings zwei Nächte vorher nicht geschlafen hatte. Gleich nach Fahrtantritt habe er mit der Müdigkeit zu kämpfen gehabt und stark gefroren. Die Erinnerung des jungen Mannes endet damit, dass er im Fahrzeug die Heizung einschaltete, ein fataler Fehler, denn Zdzislaw P. schlief ein, wachte nach dem Unfall auf und sah sich einem Polizisten gegenüber, der Transporter hatte sich in den Lastkraftwagen regelrecht verkeilt. Zum Glück erlitt der Angeklagte nur leichte Verletzungen, der Lkw-Fahrer blieb bei dem Unfall unverletzt. Richterin Anja Fischer-Löwisch nimmt dem Angeklagten seine Reue ab, auch ist er nicht vorbestraft. Zdzislaw P. wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und 400 Euro Geldbuße verurteilt.

Besonders hart trifft den polnischen Berufskraftfahrer ein außerdem verhängtes Fahrverbot von drei Monaten.

Der 32 Jahre alte Zdzislaw P. nimmt die Strafe jedoch an und übergibt an Ort und Stelle seinen Führerschein an die Staatsanwältin. Sein Pkw bleibt vorerst auf dem Gerichtsparkplatz stehen, die Heimfahrt nach Polen tritt der Angeklagte mit seinem aus Freienwalde angereisten Anwalt an.