Das Verwaltungsgericht Schleswig erkennt die Rechtmäßigkeit der Wahl an. Die vor einem Jahr festgestellten Fehler bei der Auszählung hatten keine Auswirkungen auf das Ergebnis.

Kreis Segeberg. Mit großer Erleichterung hat Landrätin Jutta Hartwieg gestern in Schleswig auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts reagiert: Drei Berufs- und drei Laienrichter hatten um 14.20 Uhr die Gültigkeit der Landratswahl vom 25. Mai 2008 verkündet. "Ich freue mich jetzt, dass alle Beteiligten die Klarheit haben, an der ihnen so viel gelegen war", sagte die Landrätin nach dem Urteilsspruch.

Fast auf den Tag genau nach einem Jahr hat die Ungewissheit also ein Ende. Damals hatte sich die SPD-Kandidatin Jutta Hartwieg knapp gegen den allgemein favorisierten CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Stritzl durchgesetzt. Ganze 314 Stimmen lag die Unternehmensberaterin aus Hamburg vor dem CDU-Kandidaten aus Kiel. Am Wahltag stand erst gegen Mitternacht fest, wer künftig Chef der Kreisverwaltung wird. Dann jedoch wurden Pannen bei den Auszählungen in einigen Orten bekannt. In Nahe landete eine gültige Stimme für die Landratswahl bei den ungültigen. In Hasenmoor wurden beide Kandidaten verwechselt. Weitere Pannen gab es in Bornhöved und in einem Segeberger Wahllokal, wo vergessen wurde, die Briefwahlumschläge zu öffnen. Bei einer Nachzählung in Bornhöved und Hasenmoor wurde schließlich festgestellt, wie schlampig am Wahltag ausgezählt worden war: Der Vorsprung schrumpfte auf 117 Stimmen. Der damalige Landrat zählte, obwohl er dazu nach Meinung einiger Kreispolitiker gar nicht befugt war, selbst die Stimmen aus zwei Orten nach. Es ergaben sich keine Unregelmäßigkeiten.

Der Kreiswahlausschuss entschied sich schließlich im Juni 2008 gegen die Stimmen der CDU-Vertreter, nicht weiter nachzuzählen. Das rief die CDU-Kreistagsabgeordnete Helga Hauschildt auf den Plan: Sie focht die Wahl beim Verwaltungsgericht an.

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage mit der Begründung ab, dass die "unstreitig vorgekommenen und festgestellten Fehler" insgesamt keine Auswirkungen auf das Wahlergebnis gehabt hätten. Einige der Unkorrektheiten seien in nicht zu beanstandender Weise durch Nachzählung nachträglich korrigiert worden, andere hätten erkennbar keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt. Was die teilweise fehlerhafte Besetzung des Kreiswahlausschusses angehe, habe auch dies letztlich keine rechtlichen und tatsächlichen Auswirkungen, da das amtliche Endergebnis in einer förmlich korrekten Weise durch einen ordnungsgemäß besetzten Kreiswahlausschuss am 23.Juni 2008 endgültig beschlossen und bekannt gemacht worden sei.

Für die CDU ist der "Fall Hartwieg" jetzt abgeschlossen. "Wir waren über den Erfolg der Klage ohnehin skeptisch", sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Gottlieb Dingeldein. "Jetzt soll Ruhe einkehren." Die Zusammenarbeit mit der SPD-Landrätin bezeichnet Dingeldein als "grundsätzlich gut". SPD-Fraktionschef Arnold Wilken sieht sich in seiner Auffassung bestätigt: Es habe nie einen Hinweis auf weitere Mängel bei der Auszählung gegeben. Er stellt Jutta Hartwieg ein gutes Zwischenzeugnis aus: Dem selbstherrlichen Landrat Gorrissen sei jetzt Teamarbeiterin Hartwieg gefolgt.