Bei der Verhandlung konnte sich die Geschädigte nicht mehr so genau an den Vorfall erinnern.

Bad Segeberg

Wegen Körperverletzung saß der 30-jährige Sascha H. aus Hamburg auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Bad Segeberg. Er soll im August des vergangenen Jahres seiner Ex-Freundin Claudia J. (31) auf einem Campingplatz in Klein Rönnau nachts aufgelauert haben, sie getreten und zu Fall gebracht haben. Das Opfer verletzte sich am Knie und den Armen und konnte wochenlang nur an Krücken laufen. Sascha H. behauptet, nichts mit dem Vorfall zu tun zu haben, er sei am Tattag in Hamburg gewesen. Die einzige Zeugin der Tat ist das Opfer Claudia J., die gerade aus einer Behandlung in Rickling entlassen, mit einer Betreuerin vor Gericht erscheint. Stockend erzählt Claudia J., dass ihr auf dem Weg zum Wohnwagen ihrer Mutter jemand im Gebüsch aufgelauert habe und ihr mit den Worten: "Pass auf dein Leben auf!" die Füße weggetreten habe. Allerdings habe sie das Gesicht des Täters nicht gesehen, auch habe er mit verstellter Stimme gesprochen. Die Ex-Freundin des Angeklagten meint, der Täter sei mit Sicherheit Sascha H. gewesen, er habe auch während der Beziehung zu Gewaltausbrüchen geneigt. Claudia J., arbeitslos und ohne Ausbildung, nahm den damals Obdachlosen Sascha H. in ihrer Wohnung auf.

Es kam oft zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, bei denen häufig einer der beiden die Polizei rief. Mehrfach war es allerdings Sascha H., der seine Freundin anzeigte, einmal war er von ihr gewürgt worden, ein anderes Mal hatte sie ihm eine Leiter über den Kopf gehauen.

Nach dem Vorfall auf dem Campingplatz waren der Angeklagte und Claudia J. erstaunlicherweise wieder für einige Monate zusammen.

Als Richter Florian Wüllenkemper Claudia J. nochmals eindringlich auf ihre Wahrheitspflicht hinweist, sie dürfe nicht aus Rache etwas Falsches behaupten, kann diese sich plötzlich doch nicht mehr so genau an den Vorfall auf dem Campingplatz erinnern.

Da für den Richter große Zweifel an der Täterschaft von Sascha H. bestehen, erhält dieser erwartungsgemäß einen Freispruch.