Viele Anwohner haben Bedenken. Sie fürchten um die Sicherheit der Radfahrer auf der viel befahrenen und engen Straße in Norderstedt.

Norderstedt. Es war ein Versehen der Verwaltung, das nun eine intensive Diskussion um das Radfahren am Glashütter Damm ausgelöst hat. Die rote Radfurt an der Einmündung Glashütter Damm/Am Böhmerwald war aufgebracht worden, weil der Markierer einen falschen Zettel bekommen hatte (wir berichteten). Eigentlich sollte die Markierung schon wieder verschwunden sein, sie macht keinen Sinn. Denn: Radler müssen nicht mehr den Radweg benutzen. Sie können auch auf der Fahrbahn fahren, obwohl auf dem Glashütter Damm grundsätzlich Tempo 50 erlaubt ist. Nur vor der Grundschule Harksheide-Süd sind maximal 30 km/h zulässig.

Die Benutzungspflicht für die Radwege sei aufgehoben worden, weil der Glashütter Damm Tempo-30-Zone sei, hatte die Verwaltung in einer ersten Stellungnahme gesagt. Doch nun korrigiert Rathaussprecher Hauke Borchardt: "Der Grund ist vielmehr, dass die städtische Verkehrsaufsicht das Benutzungsgebot aufgehoben und die blauen Gebotsschilder, die das Fahren auf den Radwegen vorschreiben, abmontiert hat." Nun könne jeder Radler frei entscheiden, ob er auf dem Weg oder auf der Fahrbahn unterwegs sein will.

Doch genau diese Entscheidung hat die Anwohner mobilisiert. Sie melden Bedenken an: "Die Straße ist so eng, dass zwei Fahrzeuge ohnehin schon nur aneinander vorbeikommen, wenn sie am Rand fahren", sagt Anwohner Rudolf Griehl. Da bleibe nicht mehr ausreichend Raum für Radfahrer. Die lebten gefährlich, vor allem, wenn sie sich im Berufsverkehr auf die Straße wagen. Der Glashütter Damm sei viel befahren, er diene als Ausweichstrecke für die Segeberger Chaussee. "Und die Radfahrer auf der Straße müssen in Kauf nehmen, dass sie ständig angehupt werden", sagt der Norderstedter, der auf keinen Fall auf der Fahrbahn radeln will und den "Irrtum vom Amt" ausdrücklich begrüßt: Der rote Radüberweg bringe die Autofahrer, die von der Straße Am Böhmerwald rechts in den Glashütter Damm einbiegen wollen, dazu, früh zu stoppen. Dadurch würden sie Radler, die den ehemaligen Radweg Richtung Süden befahren und von rechts kommen, rechtzeitig bemerken. "Wir halten es für eine prima Idee der Stadt, diesen Bereich deutlich als Übergang zu kennzeichnen. Dadurch fahren die Autofahrer jetzt deutlich defensiver", sagt Griehl.

Der Norderstedter Ortsverein des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) hatte den Antrag gestellt, die Benutzungspflicht für den Radweg aufzuheben. "Da der Radweg auf der Ostseite für beide Richtungen galt, war er nach der Straßenverkehrsordnung zu schmal und gefährlich für die Radler, die Richtung Süden fuhren. Sie mussten an jeder Ausfahrt aufpassen, dass sie nicht von Autos angefahren wurden", sagt ADFC-Sprecher Peter Behr. Die Straßenverkehrsordnung schreibe seit 1998 vor, dass Radfahrer generell auf der Straße fahren sollen. Ausgenommen seien Kinder bis zehn Jahre.

Der ADFC appelliert an alle Autofahrer, zu jeder Zeit mit Radlern auf der Fahrbahn zu rechnen und entsprechend langsam zu fahren. "Bitte hupen sie die Radfahrer nicht an. Beim Überholen halten sie den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 Meter ein", appelliert Behr an die Autofahrer, die auch auf der Ochsenzoller Straße mit Radlern auf der Fahrbahn rechnen müssen. Auch hier dürfen die Radfahrer wegen der schmalen und holprigen Radwege auch auf der Straße fahren.