Pferde von Troja

"SPD: Naime Basarici soll ihr Mandat niederlegen" - NZ vom 16./17. Mai

Unser Dank und unsere Hochachtung gebührt Frau Basarici! Sie hat uns gezeigt, wie auch der "kleine Mann" und die "kleine Frau" die Politik unserer Stadt ganz alleine neu gestalten kann. Nehmen wir uns diese mutige Frau als Vorbild und folgen wir ihrem Beispiel und ihren Ideen, und nehmen auch wir als "einfache" Norderstedter Bürger Einfluss auf die Politik in unserer Stadt!

Ich schlage die Gründung einer Bürgerinitiative vor! Ich dachte dabei an den Namen: "Die Pferde von Troja", die sich das Ziel setzt, bei der nächsten Kommunalwahl ihre Mitglieder auf die Listen aller Parteien zu bringen. Und wenn sich dann unsere Politiker wieder mal nicht einig sind, wenn die Schildbürgermentalität wieder zu viel Raum gewinnt und nur noch Parteiinteressen zählen, dann treten wir auf den Plan, wir, "Die Pferde von Troja". Wir wechseln dann die Partei, so wie es uns Frau Basarici vorgemacht hat, und schon können wir engagierten Bürger der Politik eine neue Richtung geben.

Gerd Müller-Fahron, Norderstedt

Füße hochheben

"Rechtsstreit statt Schmerzensgeld" - NZ vom 18. Mai

Den Spruch "da muss man die Füße schön hochheben" hat meine heute fast 95-jährige Mutter sich schon vor 40 Jahren bei ähnlicher Gelegenheit anhören müssen. Sie hatte allerdings "nur" Rippenprellungen und konnte dadurch nicht wirklich darüber lachen.

Herti Krüger, per E-Mail

Vergleichsbereit

Die Frage müsste eigentlich lauten: Trifft die Stadt Norderstedt ein Verschulden an dem Unfall der Frau Beck und diese ein evtl. Mitverschulden? Nach der Rechtsprechung muss ein Fußgänger im allgemeinen mit Höhenunterschieden auf Gehwegen von etwa zwei Zentimetern rechnen. Nach dem Foto dürfte der Höhenunterschied größer sein. Somit liegt ein Verschulden wegen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Norderstedt vor, mit der Folge, dass diese für die Ansprüche der Verletzten einzutreten hat.

Versichert ist die Stadt über den Kommunalen Schadenausgleich (KSA), dem das alleinige Regulierungsrecht zusteht. Der Stadt Norderstedt sind insoweit die Hände gebunden. Das andererseits der KSA alle möglichen und unmöglichen Einwendungen gegen (berechtigte) Schadenersatzansprüche erhebt, ist hinreichend bekannt. Es gilt dort der alte Schadenregulierer-Grundsatz: "Kein Argument ist zu dumm, um es nicht zur Abwehr von Schadenersatzansprüche zu benutzen." Nach Einreichung und Zustellung der Klage wird sich der KSA mit Sicherheit vergleichsbereiter zeigen.

Heinz-W. Schmatz, Norderstedt

Nicht hinnehmbar

Man könnte fast glauben, hier wird auch noch gegen die Verletzte ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weil die Geschädigte diesen Fußweg gegangen ist und somit eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Stadt schweigt, und die KSA sollte sich schämen.

Gudrun Schuch-Nehrke, per E-Mail

Die Zuschriften geben die Meinung der Einsender wieder. Kürzungen vorbehalten.

An die Norderstedter Zeitung , Europaallee 3, 22850 Norderstedt E-Mail: nz@abendblatt.de