Auch, wenn es Tage gibt, an denen ihr vielleicht überhaupt nicht so gerne in die Schule geht - aussuchen könnt ihr es euch nicht. Denn bei uns in Deutschland herrscht die sogenannte Schulpflicht.

Auch, wenn es Tage gibt, an denen ihr vielleicht überhaupt nicht so gerne in die Schule geht - aussuchen könnt ihr es euch nicht. Denn bei uns in Deutschland herrscht die sogenannte Schulpflicht. Das bedeutet, dass eure "Erziehungsberechtigten", in aller Regel eure Eltern, gesetzlich dazu verpflichtet sind, euch in die Schule zu schicken. Tun sie es nicht, können sie sogar eine Gefängnisstrafe bekommen.

Von Bundesland zu Bundesland bestehen Unterschiede, wie lange die Schulpflicht gilt. Bei uns in Schleswig-Holstein beginnt sie im Alter von sechs beziehungsweise sieben Jahren und umfasst neun Jahre Schulbesuch.

Hierzulande erstmals gesetzlich eingeführt wurde eine Schulpflicht 1592 durch die Verantwortlichen des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken. Preußenkönig Friedrich Wilhelm I. erließ 1717 für ganz Preußen eine "Verordnung zur Einführung der Allgemeinen Schulpflicht". Anderswo, wie in Bayern, ließ man sich damit etwas mehr Zeit. Im heutigen Freistaat besteht seit 1802 eine sechs Jahre umfassende Unterrichtspflicht. Allerdings gab es damals gar nicht überall Schulen und genügend Lehrer.

Bernd-Olaf Struppek