Der Landtag hat am 12.Dezember 2014 ein neues Denkmalschutzgesetz verabschiedet. Es tritt voraussichtlich Ende Januar in Kraft. Durch das neue Gesetz werden alle Kulturdenkmäler in eine Liste eingetragen, die auch zukünftig im Internet einsehbar sein wird. Es entfällt die bisherige Differenzierung zwischen einfachen und besonderen Kulturdenkmalen mit ihren unterschiedlichen Rechtsfolgen. Somit können Privatgebäude ohne vorherige Information der Eigentümer in die Denkmalliste eingetragen werden.