Lübeck. Der Stadtverkehr Lübeck muss für seine Linienbusse Maut bezahlen, wenn sie den Herrentunnel unter der Trave benutzen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig habe den Antrag der Hansestadt auf Zulassung der Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts abgelehnt, sagte eine Sprecherin des Leipziger Gerichts am Mittwoch. Das Urteil sei damit rechtskräftig, sagte sie und bestätigte damit einen Bericht der "Lübecker Nachrichten" vom selben Tag. Der Stadtverkehr der Hansestadt muss jetzt rund eine Million Euro an den Tunnelbetreiber nachzahlen.