Kiel. Die beiden großen Kirchen in Schleswig-Holstein klagen gegen die Bäderverordnung. Einen entsprechenden Normenkontrollantrag haben das katholische Erzbistum Hamburg und die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche am Donnerstag beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingereicht. Damit wollen sie die Landesverordnung über das "Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten" überprüfen lassen.

Die Kirchen kritisieren seit Jahren die aus ihrer Sicht zu vielen Sonntagsöffnungen. Der Sonntagsschutz werde ausgehöhlt. Die Bäderverordnung erlaubt seit 2008 Geschäften in 95 Kur- und Erholungsorten, an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 19 Uhr zu öffnen. Der Generalvikar des Erzbistums Hamburg, Franz-Peter Spiza, und der Bischof der Nordelbischen Kirche, Gerhard Ulrich, betonten: "Wir brauchen eine Entscheidung des Gerichts, um der immer weiter voranschreitenden Aushöhlung der gebotenen Sonntagsruhe ein Ende zu bereiten."