Karlsruhe. Das geplante Atomendlager Schacht Konrad in Salzgitter für schwach und mittelstark strahlende Abfälle kann wie geplant 2013 in Betrieb gehen. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts aus dem direkten Umfeld abgewiesen mit der Begründung, seine Grundrechte seien nicht verletzt. Die Betriebserlaubnis basiere auf Gesetzen mit Sicherheitsanforderungen, die etwa denen von Atomkraftwerken entsprächen. Die lokalen Bürgerinitiativen prüfen jetzt eine Klage beim Europäischen Gerichtshof, wollen auch weiter versuchen, das Endlager durch politischen Druck zu verhindern. (fert)