Die Hochschule sieht sie als unerlässlich für die Erforschung des Gehirns an, für die Gesundheitsbehörde sind sie ethisch nicht vertretbar.

Bremen. Jetzt haben die Richter gesprochen: Die umstrittenen Affenversuche an der Universität Bremen dürfen vorerst weitergehen. Das entschied das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren. Die Gesundheitsbehörde hatte den Experimenten an den Makaken im August eine Absage erteilt. Dagegen reichte die Hochschule Klage ein. Bis ein Beschluss in dem Verfahren vorliegt, dürfen die Wissenschaftler um den Neurobiologen Andreas Kreiter ihre Arbeit fortsetzen. Zu einer mündlichen Verhandlung wird es voraussichtlich erst im ersten Quartal 2010 kommen. "Nach Ansicht der Kammer sei entscheidend, dass eine Unterbrechung der Versuche zu einem irreparablen Schaden der vom Institut für Hirnforschung betriebenen Grundlagenforschung führe", teilte das Gericht mit.

Tierschützer kritisieren die Tests als Quälerei. Daher hatte die Behörde vergangenes Jahr entschieden, die 1998 erstmals erteilte Genehmigung für die Versuche nicht zu verlängern. Dagegen legte die Universität Widerspruch ein, dem die Behörde aber nicht stattgab. Der Fall werfe schwierige Rechtsfragen auf, die noch nicht beantwortet werden konnten, so das Gericht. Der Streit stößt bundesweit auf Interesse. Es geht um die Frage, welches Recht Vorrang hat: das Grundrecht auf Forschungsfreiheit oder der im Grundgesetz als Staatsziel verankerte Tierschutz. Die Hochschule will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.