Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und seine schwarz-gelbe Wunschkoalition haben am Freitag politisch und juristisch gepunktet. Zum einen besiegelte die Verhandlungskommission der beiden Parteien abschließend den Koalitionsvertrag.

Kiel. Zum anderen bestätigte der Landeswahlausschuss die umstrittene Dreistimmenmehrheit von CDU und FDP im Landtag.

Den politischen Erfolg hätte Carstensen fast verpasst. Der Regierungschef saß auf dem Rückweg von einer Bundesratssitzung in Berlin in einem Stau in Brandenburg fest.

Kontroverser ging es im Wahlausschuss zu. Das Gremium billigte nach zwei Stunden die umstrittene Sitzverteilung, nach der CDU und FDP (744 950 Zweitstimmen) nur aufgrund des Teilausgleichs von Überhangmandaten drei Sitze mehr haben als das Linkslager (SPD, Grüne, SSW, Linkspartei) mit 772 445 Stimmen.

Die Landeswahlleiterin verteidigte ihre Auslegung des Wahlgesetzes und behielt knapp die Oberhand. Zwei Mitglieder (CDU und FDP) stimmten mit ihr, zwei dagegen (Grüne und Linkspartei). Die Mitglieder von SPD und SSW enthielten sich und torpedierten so die Chance des Linkslagerst, über einen Vollausgleich der Überhangmandate die Mehrheit im Landtag umzudrehen.

Schützenhilfe hatte Schwarz-Gelb schon Stunden zuvor vom Landesverfassungsgericht erhalten, das einen Eilantrag von Grünen und SSW als "unzulässig" ablehnte. Die Landtagsfraktionen beider Parteien hatten moniert, dass die Landesverfassung einen Vollausgleich von Überhangmandaten vorsieht und das angewandte Wahlgesetz daher verfassungswidrig sei.

Klar ist, dass CDU und FDP nach den Entscheidungen des Gerichts und des Wahlausschusses vorerst regieren können. Eine endgültige Sicherheit wird es aber erst in den nächsten Monaten geben, weil dem Verfassungsgericht eine ganze Reihe von Klagen ins Haus stehen.

Dreh- und Angelpunkt ist das nun festgestellte Endergebnis der Wahl. Es soll in den nächsten Tagen im Amtsblatt erscheinen. In den folgenden zwei Wochen kann dann jeder Wahlberechtigte Einwendungen machen. Über diese Wahlanfechtungen entscheidet der neue Landtag. Er wird am 27. Oktober erstmals tagen und Carstensen mit schwarz-gelber Mehrheit absehbar im Amt bestätigen. Über die Anfechtungen dürfte das Parlament frühestens Mitte November befinden. Erst dann sind binnen zwei Wochen Klagen beim Verfassungsgericht zulässig. Die Chance, dass das Gericht Ende des Jahres die Mehrheit im Landtag noch ändert, gilt als gering.

Mehr Aussicht auf Erfolg hat eine Wahlanfechtung, die von der Linkspartei angekündigt wurde. Sie will eine Nachzählung in einem umstrittenen Wahlbezirk in Husum erzwingen. Eine kleine Korrektur würde der Linkspartei schon reichen. Sie benötigt landesweit nur vier Zweitstimmen mehr, um der FDP einen Landtagssitz abzunehmen. Gelingt das, hätte Schwarz-Gelb nur noch eine Einstimmenmehrheit im Landtag.