Hannover. Der Tod eines Kindes in einem Hochseilgarten in Hannover hat für die damaligen Geschäftsführer keine strafrechtlichen Folgen. Das Amtsgericht Hannover hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Eine DIN-Norm, die Sicherheitsstandards für Hochseilgärten festlegt, sei erst nach dem Vorfall in Kraft getreten und somit auf den Fall nicht anwendbar, hieß es zur Begründung. Zudem seien keine technischen Mängel festgestellt worden. Im Oktober 2007 hatte sich ein elfjähriger Junge in acht Meter Höhe aus den Sicherheitskarabinern ausgehakt und war zu Tode gestürzt.