Von den etwa 62,2 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland leiden nach Informationen der Deutschen Alzheimergesellschaft rund 1,1 Millionen Menschen an Demenz.

Jeder 60. Wähler sei von den fortschreitenden degenerativen Veränderungen des Gehirns betroffen. Bei ihnen verschlechterten sich die Gedächtnisleistung, das Denkvermögen und die Urteilsfähigkeit. 11,4 Millionen Wähler, das sind 18,3 Prozent der Wahlberechtigten, sind bei dieser Wahl 70 Jahre und älter.

Doch für den Gesetzgeber ist das kein Grund, Menschen von der Wahl auszuschließen. "Wird für einen dementen Menschen kein gesetzlicher Betreuer bestimmt, der alle Angelegenheiten regeln soll, bleibt das Wahlrecht bestehen", sagt der Sprecher des Bundeswahlleiters, Klaus Pötsch, in Wiesbaden. Wichtig sei, dass die Wählenden ihre Stimme selbstbestimmt abgeben. Ein Stellvertreterwahlrecht gibt es nicht: "Das wäre Wahlfälschung und kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden."

In ganz Deutschland gehen zudem in vielen Alteneinrichtungen ehrenamtliche Helfer mit mobilen Wahlurnen von Bett zu Bett. So können behinderte Menschen ihre Stimme abgeben.