Solange sie bei ihren Eltern wohnte, durfte die junge Vietnamesin in Deutschland leben. Doch als sie nach ihrem 18. Geburtstag zu ihrem Freund zog und eine von ihrer Familie unabhängige Aufenthaltserlaubnis benötigte, stellte sich die Ausländerbehörde quer.

Schleswig. Sie sollte Deutschland zusammen mit ihrem wenige Monate alten Sohn verlassen. Grund: Die junge Mutter, früher von ihrem Vater versorgt und nun von Hartz IV abhängig, könne ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten und sei dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen.

Das Verwaltungsgericht Schleswig gab der Behörde recht. Die Frau habe noch nie gearbeitet, auch bei ihrem Freund, der für weniger als 400 Euro jobbte, sah das Gericht keine günstige Prognose. Die Entscheidung, ihr nötigenfalls die Abschiebung nach Vietnam anzudrohen, sei rechtmäßig, heißt es in dem Beschluss. "Solche Verfahren sind Standard", sagte eine Verwaltungsgerichts-Sprecherin. In diesem Fall sei die Antragstellerin nicht einmal in Berufung gegangen.

Tatsächlich sieht das Ausländerrecht vor, dass Ausländer nach ihrem 18. Geburtstag nur dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie für sich selbst sorgen können. Der Fall vor dem Gericht in Schleswig sei aber "besonders problematisch", sagt Constanze Zander-Böhm, Hamburger Fachanwältin für Ausländerrecht. Es müsse klar erkennbar sein, dass der Antragsteller dauerhaft von der Sozialhilfe abhängen wird. "Doch das kann ich hier nicht erkennen." Überrascht sei sie nicht: "Von der Nichtverlängerung machen die Behörden häufiger Gebrauch." Die Hürden für junge Ausländer, die ihren Titel verlängern wollen, seien nicht selten unüberwindlich. Zander-Böhm: "Inzwischen wollen die Behörden einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Nachweis für die Unabhängigkeit von der Sozialhilfe sehen. Wie viele junge Menschen haben den heute schon?"