Rostock. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Kollegin (32) hat das Landgericht Rostock am Freitag einen Mann zu drei Jahren und drei Monaten Haft sowie 2000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 43-Jährige aus Bützow während einer Feier seines Betriebes 30. Mai 2008 in Karow bei Güstrow die Frau entkleidete und vergewaltigte. Sie sei aufgrund zu viel Alkohols in Verbindung mit Aufputschmitteln widerstandsunfähig gewesen. Der Beschuldigte sprach von "gegenseitigem Einvernehmen". Das Gericht aber folgte den Angaben einer Gynäkologin, die schmerzhafte Verletzungen im Genitalbereich des Opfers festgestellt hatte.