Lüneburg. Trotz mehrerer denkmalgeschützter Stadtvillen in Sichtweite muss die Stadt Lüneburg einem Unternehmen den Bau eines Mobilfunkmastes in der Innenstadt genehmigen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Freitag. Der geplante zehn Meter hohe Mast würde weder das Stadtbild noch das Erscheinungsbild der Villen erheblich stören, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Beide Häuser seien ohnehin bereits durch den viel befahrenen Innenstadtring und ein 13 Meter hohes Bowling-Center, auf dem der Mast errichtet werden soll, vorbelastet (Aktenzeichen: 11 LB 337/07).