Neubrandenburg. Eine 28 Jahre alte Mecklenburgerin, die ein Kind von ihrem gestorbenen Mann austragen will, darf die zu dessen Lebzeiten eingefrorenen Eizellen nicht nutzen. Das Landgericht Neubrandenburg untersagt dem Klinikum der Stadt die Herausgabe und wies damit die Klage der Frau ab. Das Paar hatte Eizellen und Sperma im März 2008, kurz vor dem Unfalltod des Mannes, im sogenannten Vorkernstadium, einfrieren lassen.