Caroline Prinzessin von Monaco soll noch im Juli vor Gericht aussagen. Sie will ihren Mann im Hildesheimer Prozess entlasten.

Hildesheim. Andreas Schlüter will es genau wissen, und das fordert allen Prozessbeteiligten ab sofort neben Ausdauer auch gutes Sitzfleisch ab: Nach dem Willen des Vorsitzenden Richters der Kleinen Strafkammer am Landgericht Hildesheim wird im Prozess gegen Ernst August Prinz von Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung notfalls bis 21 Uhr getagt, um so die Vernehmung der Zeugen zu beschleunigen. Schließlich sind viele von denen eigens aus Kenia eingeflogen worden und brauchen Gewissheit für die Buchung des Rückflugs.

Gewissheit will auch das Gericht, und zwar darüber, ob Ernst August am Abend des 14. Januar 2000 dem deutschen Hotelier Josef Brunlehner lediglich "zwei symbolische Ohrfeigen" verpasste, weil der mit seiner lauten Disco inklusive Lichtshow dem Chef des Welfenhauses den Traumurlaub vermieste. Oder ob, wie es das Landgericht Hannover vor fünf Jahren festgestellt hat, der Prinz den Hotelier zusammengeschlagen und schwer verletzt hat. Das Gericht urteilte damals: gefährliche Körperverletzung, 445 000 Euro Geldstrafe. Das bedeutete für Ernst August den Makel, als vorbestraft zu gelten.

Wolfgang Euler, Anwalt des Prinzen, kämpft deshalb erklärtermaßen um die Ehre seines Mandanten, und das mit harten Bandagen. Gestern sagte ein Kenianer aus, der derbe Faustschläge des Welfen-Prinzen gesehen haben will, auch dann noch, als das Opfer Brunlehner schon am Boden lag. Schon das Gericht will alles ganz genau wissen, aber fast aggressiv ist dann die Verteidigung dran. Sie unterstellt dem Zeugen rundheraus, er habe sich von Brunlehner mit 5000 Euro kaufen lassen. Das nennt der 44-jährige Zeuge empört "eine große Lüge", aber er muss auch einräumen, dass er damals neben seiner Arbeit als staatlicher Bauingenieur für Straßenbau auch für den Hotelier gearbeitet hat. Das sei, so der Zeuge, in Kenia legal und üblich, auch wegen der schlechten staatlichen Bezahlung. An diesem Abend etwa nahm er für Brunlehner Lärmmessungen vor, um diese mit vergleichbaren Messungen anderer staatlicher Stellen zu vergleichen. "Korruption" nennt der Verteidiger solche Nebenjobs, und es stellt sich heraus, dass der Zeuge jetzt hauptamtlich für Brunlehner arbeitet.

Das Gericht wird also genau die Glaubwürdigkeit des Zeugen bewerten müssen, aber das gilt auch auf der Gegenseite. Am Tag zuvor nämlich hat ein Zeuge der Verteidigung ausgesagt. Frank Neugebauer hat früher in Kenia für Brunlehner gearbeitet, wurde von dem wegen angeblicher finanzieller Unregelmäßigkeiten gefeuert und belastet jetzt seinen Ex-Chef als "guten Schauspieler", der schwere Verletzungen nur vorgetäuscht habe: "Mein Eindruck war, dass es großes Theater war." Brunlehner habe ihm auch erklärt, was er Medienvertretern erzählen sollte: "Ich sollte sagen, der Prinz habe ihn mit einem Schlagring mehrfach geschlagen." Auch die Fernsehbilder aus dem Krankenhaus inklusive Sauerstoffmaske seien inszeniert gewesen.

Augenzeuge des Tathergangs aber war Neugebauer nicht, weswegen der Zeugenauftritt der monegassischen Prinzessin Caroline nicht nur ein Medienspektakel werden dürfte, sondern auch von großer Bedeutung für das Verfahren in Hildesheim. In erster Linie auf deren frühere Aussage stützt sich die Entscheidung der Kleinen Strafkammer zur Wiederaufnahme des Verfahrens - trotz des rechtskräftigen Urteils aus dem Jahr 2004.

Derzeit ist noch offen, ob Caroline tatsächlich bereits am 23. Juli gehört wird. Dass sie kommen wird, daran hat der Anwalt ihres Mannes Ernst August keinen Zweifel gelassen.