Werden Rauchmelder in niedersächsischen Privatwohnungen Pflicht? Nach Abendblatt-Informationen sieht die Novelle der Landesbauordnung auch die Einführung einer gesetzlichen Rauchmelderpflicht in Privatwohnungen vor.

Hannover. An einem entsprechenden Entwurf werde gegenwärtig im Sozialministerium gearbeitet, bestätigte ein Ministeriumssprecher. In Neubauten müssen demnach Rauchmelder in Fluren, Kinder- und Schlafzimmern installiert werden.

In welchem Zeitraum die Geräte dann in bereits bestehende Wohnungen eingebaut werden müssen, sei noch unklar. Das Gesetz werde vermutlich Anfang 2010 in den Landtag eingebracht.

Seit Jahren fordert der niedersächsische Landesfeuerwehrverband, die Installation von Rauchmeldern in Privatwohnungen gesetzlich verpflichtend zu machen. Das Tückische an Wohnungsbränden sei, dass sie häufig nachts ausbrechen und die Bewohner im Schlaf überraschen. Der entstehende Rauch enthält Kohlenmonoxid, das giftige Gas führt in kürzester Zeit zur Bewusstlosigkeit und bereits nach wenigen Minuten zum Tod. Die elektronischen Warnsysteme, die nicht viel mehr als zehn Euro kosten, schlagen schon bei kleinsten Rauchspuren laut und schrill Alarm, sodass sich Betroffene in Sicherheit bringen können.

In sieben Bundesländern, auch in Hamburg, ist der Einbau von Rauchmeldern gesetzlich vorgeschrieben. Während CDU und SPD einer Regelung in Niedersachsen positiv gegenüberstehen, hält sich die FDP bedeckt. "Rauchmelder sind sinnvoll. Es obliegt jedoch der Verantwortung des Einzelnen, die Geräte einzubauen", sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Jan-Christoph Oetjen, dem Abendblatt. Bevor das Gesetz beschlossen werde, müsse neben versicherungsrechtlichen Fragen auch geklärt sein, wie die Rauchmelderpflicht kontrolliert werden kann.