Sarah T. (23) aus Buchholz ist seit einem Autounfall schwerstbehindert. Jetzt fordert sie Schadenersatz.

Buchholz. Vor dem Hamburger Landgericht beginnt am Donnerstag ein Prozess um die höchste Schadenersatzsumme, die ein Unfallopfer je in Deutschland eingeklagt hat. 7,2 Millionen Euro fordert eine 23 Jahre alte Frau von der Generali-Versicherung. Sarah T. aus Buchholz ist seit einem Autounfall schwerstbehindert und braucht 24 Stunden Betreuung am Tag.

Die junge Frau war 2004 mit ihrem Mann und ihrem kleinen Sohn auf Urlaubsreise nach Italien. Bei 110 km/h verlor ihr Mann auf der Brenner-Autobahn die Kontrolle über den Wagen, ein Lastwagen habe ihn ausgebremst, sagte er später aus. Der Wagen raste in die Leitplanke, seine Frau Sarah und das neun Monate alte Baby wurden aus dem Wagen geschleudert. Ihr Mann brach sich mehrere Knochen, ein Ohr wurde abgerissen. Das Baby blieb unverletzt.

Am schlimmsten erwischte es die junge Mutter: Hirnverletzung, Lungenquetschung, Unterschenkelbruch. Auch nach vielen Operationen und Therapien kann sie nicht mehr allein laufen, essen oder das Badezimmer benutzen, sie ist geistig behindert. Betreut wird die junge Frau von ihrer Mutter (56) in einer nicht behindertengerechten Wohnung. Ihr Mann lebt nicht mehr mit ihr zusammen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallwagens kam von der Volksfürsorge-Versicherung, mittlerweile fusioniert mit der Generali. Die zahlte nach eigenen Angaben bisher 400 000 Euro, etwa für Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Pflege. Zudem zahlt die Versicherung monatlich gut 4000 Euro und bietet per "pauschaler Restentschädigungssumme im Wege einer Generalabfindung" eine Million Euro.

Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, fordert aber 7,2 Millionen Euro für seine Mandantin: "Es geht im Wesentlichen um drei Komponenten: Schmerzensgeld, Therapiekosten und die Pflege." Den größten Batzen macht die Pflege aus: Bei 24-Stunden-Pflege zum Stundensatz von 33 Euro sind das pro Jahr fast 300 000 Euro, für die nächsten 50 Jahre kommt schnell der Millionenbetrag zusammen.

Generali-Sprecher Wolfgang Leix sagt: "Grundsätzlich haben wir erhebliche Bedenken gegen die Kapitalisierung von Pflegekosten und Behandlungskosten. Denn dadurch läuft die Geschädigte Gefahr, die notwendigen Aufwendungen wegen eines möglichen Kapitalverzehrs und nicht absehbarer Kostensteigerungen nicht bis an ihr Lebensende bestreiten zu können."

Anwalt Hennemann sieht gute Chancen: Das Landgericht habe einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für Sarah akzeptiert. "Das bedeutet, das Gericht sieht Aussichten auf einen Erfolg für Sarahs Anliegen."