Oldenburg (dpa/lni). Das Oberlandesgericht Oldenburg hat drei Berufungen wegen Datenschutz gegen Facebook abgewiesen. Wer von einem Datenleck des sozialen Netzwerks betroffen ist, hat nach Auffassung des Gerichts nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz. Das teilte das Oberlandesgericht am Freitag mit. Die Entscheidung in den drei Fällen war erst der Anfang - mehr als 100 Berufungen sind beim Oberlandesgericht deshalb eingegangen. (Aktenzeichen 13 U 59/23, 13 U 79/23 und 13 U 60/23)

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat drei Berufungen wegen Datenschutz gegen Facebook abgewiesen. Wer von einem Datenleck des sozialen Netzwerks betroffen ist, hat nach Auffassung des Gerichts nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz. Das teilte das Oberlandesgericht am Freitag mit. Die Entscheidung in den drei Fällen war erst der Anfang - mehr als 100 Berufungen sind beim Oberlandesgericht deshalb eingegangen. (Aktenzeichen 13 U 59/23, 13 U 79/23 und 13 U 60/23)

Anlass sind sogenannte „Scraping“-Fälle im Internet: Unbekannte fanden in einem technisch ausgeklügelten Verfahren zahlreiche Telefonnummern von Nutzerinnen und Nutzern der Plattform raus und veröffentlichten die Daten. Die Kläger argumentierten, dass sie wegen dieses Vorfalls unerwünschte Werbeanrufe und SMS erhalten. Sie fordern deshalb Schadenersatz von Facebook.

Mehrere Landgerichte hatten die Klagen abgewiesen. Auch mit ihren Berufungen hatten die Klägerinnen und Kläger nun keinen Erfolg. Denn aus Sicht des Oberlandesgerichts konnten sie nicht beweisen, dass sie wegen dieses Datenlecks Schaden erlitten. Es sei nicht sicher, dass der konkrete Vorfall die Ursache für die unerwünschten Anrufe und Nachrichten sei.