Hannover. Die Finanzlage von Niedersachsens Kommunen ist derzeit gut. Trotzdem tun sie nicht genug, um ihre Schulden zu verringern, kritisiert der Landesrechnungshof in seinem Kommunalbericht.

Niedersachsens Kommunen müssen ihre derzeit gute Finanzlage stärker zum Abbau von Schulden nutzen. Das ist das Fazit des Kommunalberichts, den am Donnerstag die neue Präsidentin des Landesrechnungshofs, Sandra von Klaeden, in Hannover vorgelegt hat. "Trotz der VW-Krise und bestehender Belastungen durch die Aufnahme von Flüchtlingen geht es den Kommunen in Niedersachsen derzeit gut", sagte von Klaeden. Sie appellierte an die Städte und Gemeinden, ihre Haushalte zu sanieren. Die Rechnungsprüfer sehen viele Möglichkeiten zur Erhöhung der Ausgabendisziplin und besserer Nutzung möglicher Einnahmequellen.

KLEINE GRUNDSCHULEN

Der Rechnungshof empfiehlt dem Land die Festlegung einheitlicher Mindestschülerzahlen. Die Behörde prüfte bei zwölf Kommunen, wie sie auf den Rückgang der Schülerzahlen reagieren. Danach wurde den betroffenen Gemeinden empfohlen, 15 ihrer insgesamt 61 Grundschulen zu schließen oder mit anderen zusammenzulegen. Pro geschlossener Schule gäbe es jährlich 48 000 Euro Einsparungspotenzial. Geschlossen werden sollten aus Sicht des Rechnungshofes Grundschulen in Nordenham, Hattorf, Hambergen, Lengerich, Nordhümmling, Sande, Duderstadt, Elbtalaue, Geestequelle, Gronau und Bodenwerder-Polle.

GEBÄUDEREINIGUNG

Nach Ansicht des Rechnungshofes könnten die Kommunen sparen, wenn sie die Reinigung ihrer Gebäude Fremdfirmen überlassen würden, statt eigenes Personal dafür zu beschäftigen. Ein Vergleich der Reinigungskosten bei drei Landkreisen ergab: Die Kosten für Gebäudereinigung durch kommunale Beschäftigte waren bei gleicher Qualität anderthalb Mal so hoch wie die Kosten für eine private Firma.

COMPUTER UND BÜROTECHNIK

Bei der Anschaffung von Computern, Druckern und anderer Bürotechnik sind die Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet, mindestens drei Preisangebote einzuholen. Die Überprüfung bei sieben Kommunen ergab jedoch, dass bei fast jeder zweiten Beschaffung nur ein Anbieter gefragt wurde.

KREDITMANAGEMENT

Haben die Kommunen zeitweise keine Finanzmittel für rechtzeitige Auszahlungen zur Verfügung, dürfen sie Liquiditätskredite aufnehmen. Diese sollten aber auf ein Minimum reduziert bleiben. Bei mehreren Kommunen stießen die Prüfer auf Liquiditätskredite in Millionenhöhe, obwohl die Rechnungen auch ohne Kredit hätten bezahlt werden können.

ABLÖSEBETRÄGE FÜR PARKPLÄTZE

Wer ein Haus baut, muss dafür auch Parkplätze bauen - oder der Gemeinde einen festgelegten Geldbetrag zahlen, den sie für den Bau kommunaler Parkplätze verwendet. Bei fünf überprüften Städten und Gemeinden war diese Summe aber nicht hoch genug, um Baukosten für den Parkplatz abzudecken. In drei Fällen waren die Kostenschätzungen älter als zehn Jahre.

SONDERNUTZUNG ÖFFENTLICHER PLÄTZE

Für die Nutzung einer öffentlichen Straße oder eines Platzes, etwa durch einen Zirkus oder für Infostände, sehen die Satzungen der Kommunen in der Regel eine Gebühr vor. Trotzdem verzichteten die Gemeinden häufig auf diese Einnahmemöglichkeit, obwohl ihre Finanzlage dies eigentlich nicht zulasse, rügte der Rechnungshof.