Die Verstorbene hat ein Drittel ihres Vermögens der Stadt Lüneburg hinterlassen und knüpft eine Bedingung an die Erbschaft: Das Geld muss für die Ausstattung von Kindergärten verwendet werden.
Testament
Bürgerin hinterlässt Lüneburgs Kindergärten 150.000 Euro
Von Carolin George