Rostock (dpa/mv). Nach einem Sommerfest mit DJs und Schaumparty kommt es 2022 zu einem Verkehrsunfall mit Todesfolge. Der Fahrer wird verurteilt, der Berufungsprozess startet nun nicht wie geplant.

Wegen eines fehlenden Schöffen ist der für Donnerstag geplante Auftakt eines Berufungsprozesses im Fall eines tödlichen Verkehrsunfalls nach einer Freiluftparty im August 2022 in Bad Doberan kurzfristig verschoben worden. Die Verhandlung könne erst am kommenden Dienstag (16. April) beginnen, teilte der Richter am Landgericht Rostock im Gerichtssaal mit. Am Donnerstag sollten unter anderem sieben Zeugen gehört werden.

Der 21 Jahre alte Angeklagte soll damals in Bad Doberan mit seinem PS-starken Auto in eine Gruppe von Partygängern gefahren sein, wobei eine 21-Jährige getötet und mehrere Menschen verletzt wurden, einige von ihnen schwer.

Das Rostocker Amtsgericht hatte den Mann am 28. Juni vorigen Jahres wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dagegen gingen der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft in Berufung.

Zu dem Unfall kam es in den frühen Morgenstunden des 21. August 2022 in der Nähe des Freiluft-Partygeländes auf der Galopprennbahn in Bad Doberan (Landkreis Rostock). Der Angeklagte hatte sich bei dem Prozess in der Vorinstanz bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt. Die Richterin hatte damals gesagt, der zum Unfallzeitpunkt 19-Jährige habe die Sorgfaltspflicht schwer verletzt. Er sei viel zu schnell und unangepasst gefahren, habe mehr Personen im Auto mitgenommen als erlaubt und zudem Alkohol getrunken, auch wenn der Angeklagte dies bis zuletzt abstritt.