Lüneburg. Ein braunes Eichhörnchen mit schwarzen Knopfaugen und buschigem Schwanz hat es gestern Morgen durch die Taschenkontrolle mehrerer Justizbeamter in den Saal 121 des Landgerichts Lüneburg geschafft. "Das ist mein einziger Beistand", sagt die Besitzerin des Stofftiers, Cécile Lecomte. Die Lüneburger Atomkraftgegnerin saß in der Berufungsverhandlung des so genannten Zaunprozesses auf der Anklagebank. Der Platz neben ihr war frei geblieben, weil Richterin Sabine Philipp Lecomtes ehrenamtlichen Laienverteidiger nicht zuließ. In dieser Angelegenheit entscheidet jetzt das Oberlandesgericht Celle. Als letzter von sechs Prozesstagen in Lüneburg ist der 9. Oktober angesetzt.

Ebenfalls nach wenigen Minuten endete bereits vor zwei Wochen der Auftakt des Verfahrens, in dem ein Vorfall aus dem Jahr 2008 neu verhandelt wird. Die Angeklagte war durch eine Lücke im Zaun des Atommüllzwischenlagers Gorleben geschlüpft und wurde wegen Hausfriedensbruchs vom Amtsgericht Dannenberg zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Die Berufungsverhandlung wurde gleich zu Beginn vertagt, weil Cécile Lecomte in Anträgen gegen "Eingangskontrollen wie in einem Terroristenprozess" Protest einlegte. Dass sie damit nur geringe Erfolgsaussichten hat, stört sie nicht. "Mir geht es ums Prinzip."

"Wenn solche Anträge gestellt werden, ist über sie zu befinden", sagt Gerichtssprecherin Fatima Natho. Die formalen Proteste der Angeklagten zögen den Prozess zwar in die Länge, in zwei Wochen könne es aber auch ohne Verteidiger weitergehen. Natho: "Einen Pflichtverteidiger stellt das Gericht nur bei schweren Straftaten."