Die Novellierung des niedersächsischen Hundegesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Von nun an muss, wer einen Hund halten möchte, ein Mindestmaß an Sachkenntnis über den besten Freund des Menschen unter Beweis stellen.

Diese Neuerung setzt, anders als viele vorhergegangene Maßnahmen, an der richtigen Stelle an. Schließlich hängt das Verhalten des Tieres maßgeblich von seinem Halter ab, und Unwissenheit hat in der Vergangenheit sicher häufiger Schäden verursacht als böse Absicht. Auch die weiteren Neuerungen des Gesetzes, wie die obligatorische Hundehaftpflicht und die elektronische Markierung, dürften sich als wichtige Fortschritte erweisen.

Neben guten Ansätzen lassen sich auch Kritikpunkte an der Gesetzesnovelle feststellen. Nach mindestens zwei Jahren Erfahrung gelten Hundehalter für immer als sachkundig - sie müssen keine Prüfung mehr ablegen. Leider gibt es aber auch Menschen, die jahrelang ihren Hund falsch behandelt haben. In solchen Fällen kann von Sachkenntnis kaum die Rede sein.

Darüber hinaus sollte noch einmal durchdacht werden, ob wirklich ganzen Berufsgruppen Sachkunde attestiert werden sollte. Bei Hundeführern und Hundezüchtern mag das angemessen sein. Aber selbst der beste Veterinär ist nicht automatisch ein Fachmann für Hundeverhalten und -erziehung.

Die Gesetzesnovellierung ist ein Schritt in die richtige Richtung - nur sollten die Verantwortlichen aufpassen, dass sie den guten Grundgedanken auch angemessen umsetzen.